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Verkehrsanordnung, öffentliche Bekanntmachung

Verkehrsanordnung, öffentliche Bekanntmachung

  1. Der Gemeindevorstand Grüsch beabsichtigt folgende Verkehrsbeschränkung auf Gemeindegebiet einzuführen:
  • Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder (Sig. 2.14)
    Grüsch, Seilergässli zwischen der Bahnhofstrasse und der Hindergassa
  1. Mit dieser Massnahme soll die bestehende Signalisation verfügt werden.
     
  2. Die geplante Verkehrsbeschränkung wurde vorgängig am 20.04.2026 von der Kan­tonspolizei gestützt auf Art. 7 Abs. 2 EGzSVG genehmigt.
     
  3. Einwendungen und Stellungnahmen im Zusammenhang mit der geplanten Ver­kehrsanordnung können innerhalb von 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Gemeindevorstand Grüsch eingereicht werden. Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen entscheidet die Gemeinde und publiziert ihren Beschluss im Kantonsamtsblatt mit einer Rechtsmittelbelehrung an das Obergericht.

 

Grüsch, 01.05.2026                                                               Gemeindevorstand