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Zählung leerstehende Wohnungen

Gemäss Weisung des Bundesamtes für Statistik sind die Gemeinden beauftragt, per 1. Juni 2026, eine Zählung der leerstehenden Wohnungen durchzuführen.

Wir bitten alle Eigentümer, Hausverwaltungen, Architekten etc., leer stehende Wohnungen und Einfamilienhäuser, die zur Vermietung oder zum Verkauf bereitstehen, bis Ende Mai 2026 schriftlich, telefonisch (081 300 12 00) oder per Mail (gemeinde@gruesch.ch) zu melden.

Vielen Dank für die Erledigung.

 

Grüsch, 15.05.2026                                                             Gemeindeverwaltung Grüsch