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Beglaubigungen

Der Gemeindeschreiber nimmt Beglaubigungen von Unterschriften und Kopien vor. Bitte vereinbaren Sie im Voraus einen Termin.

Beglaubigung Unterschrift

Die Person, deren Unterschrift zu beglaubigen ist, hat persönlich zu erscheinen. Sie hat einen amtlichen Ausweis vorzulegen. 

Beglaubigung Fotokopie/Ausweise etc.

Das Originaldokument ist mitzubringen. Der Gemeindeschreiber erstellt die zu beglaubigende Fotokopie.