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Abstimmungen, Wahlen und Gemeindeversammlungen

Für die Vorbereitung und Organisation der eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Abstimmungen und Wahlen ist die Gemeindeverwaltung zuständig.

Wahlen und Abstimmungen

Die Wahlunterlagen müssen mindestens 3 Wochen vor dem Abstimmungstermin bei den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern sein.

Es kann brieflich abgestimmt werden. Hier muss beachtet werden, dass der Stimmrechtsausweis unterschrieben ist und die Wahlzettel im vorgesehene Couvert verpackt sind. Die Unterlagen können entweder in den Briefkasten bei der Gemeindeverwaltung eingeworfen oder per Post zugestellt werden.

Die Urnenöffnungszeiten werden jeweils vorgängig im Bezirksamtsblatt, der Homepage und auf dem Info-Desk publiziert.

Weitere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link: Wahlen und Abstimmungen

Gemeindeversammlungen

Die Gemeindeversammlungen werden vom Gemeindevorstand einberufen. Die Traktandenliste muss mindestens 10 Tage vor der Gemeindeversammlung publiziert werden. Dies geschieht über das Bezirksamtsblatt, die Homepage und den Info-Desk. Weiter wird eine Botschaft an alle Haushaltungen versandt.

Unter folgendem Link können Sie Unterlagen von vergangenen Gemeindeversammlungen herunterladen: Unterlagen Gemeindeversammlungen