Einbürgerung Schweizer Staatsangehöriger
Schweizerinnen und Schweizer ohne Bündner Bürgerrecht können das Gemeindebürgerrecht ihrer Wohnsitzgemeinde zusammen mit dem Kantonsbürgerrecht erwerben, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen.
Voraussetzungen
Unabhängig von der konkreten Ausgestaltung auf kommunaler Ebene können sich Schweizerinnen und Schweizer oder Bündnerinnen und Bündner in jedem Fall einbürgern lassen, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- ununterbrochene Wohnsitzdauer von zwei Jahren in Einbürgerungsgemeinde vor Gesuchseinreichung
- nicht schwerwiegend getrübter strafrechtlicher Leumund
- Einhaltung der finanziellen Verpflichtungen (z.B. keine offenen Betreibungen)
Verfahren
Das eigentliche Gesuch ist mit dem amtlichen Formular und den dort genannten Unterlagen bei der Gemeinde Grüsch einzureichen. Dabei nimmt die Gemeinde Grüsch die Erhebungen vor, die für die Beurteilung der Einbürgerungsvoraussetzungen nötig sind. Bei Personen, die bereits das Bürgerrecht einer anderen Bündner Gemeinde und somit das Bündner Kantonsbürgerrecht besitzen, entscheidet die Gemeinde Grüsch direkt über die Erteilung oder Verweigerung des Gemeindebürgerrechts. Ansonsten bedarf es noch der Erteilung des Kantonsbürgerrechts durch das Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit des Kantons Graubünden.
Gesuchsformulare
Die Gesuchsunterlagen können hier heruntergeladen werden: