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Gastwirtschaftsbewilligung

Wenn Sie einen Gastronomiebetrieb eröffnen möchten, benötigen Sie eine Gastwirtschaftsbewilligung. Diese Gastwirtschaftsbewilligung wird durch den Gemeindevorstand ausgestellt. Für die Beurteilung des Gesuchs müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

Inhalte Gesuch:

  • Personalien und Adresse der Person, auf welche die Bewilligung ausgestellt werden soll
  • Genaue Bezeichnung des Betriebes oder Anlasses (Konzept)
  • Genaue Bezeichnung allfälliger Nebenbetriebe
  • Gewünschte Dauer der Bewilligung
  • Gesuch Ausschank- und Kleinhandelsbewilligung (Ausschank von bzw. Kleinhandel mit gebrannten Wassern)
    Link Formular: Formular Ausschank- und Kleinhandelsbewilligung

Beilagen:

  • Strafregisterauszug
  • Betreibungsregisterauszug

Weitere Informationen sind im Gastwirtschaftsgesetz der Gemeinde Grüsch ersichtlich.

Links:

Gastwirtschaftsgesetz [pdf, 187 KB]

Merkblatt Amt für Lebensmittel- und Tiergesundheit für Festwirtschaften, Märkte und Verkauf im Freien