Gastwirtschaftsbewilligung
Wenn Sie einen Gastronomiebetrieb eröffnen möchten, benötigen Sie eine Gastwirtschaftsbewilligung. Diese Gastwirtschaftsbewilligung wird durch den Gemeindevorstand ausgestellt. Für die Beurteilung des Gesuchs müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
Inhalte Gesuch:
- Personalien und Adresse der Person, auf welche die Bewilligung ausgestellt werden soll
- Genaue Bezeichnung des Betriebes oder Anlasses (Konzept)
- Genaue Bezeichnung allfälliger Nebenbetriebe
- Gewünschte Dauer der Bewilligung
- Gesuch Ausschank- und Kleinhandelsbewilligung (Ausschank von bzw. Kleinhandel mit gebrannten Wassern)
Link Formular: Formular Ausschank- und Kleinhandelsbewilligung
Beilagen:
- Strafregisterauszug
- Betreibungsregisterauszug
Weitere Informationen sind im Gastwirtschaftsgesetz der Gemeinde Grüsch ersichtlich.