Navigieren in der Gemeinde Grüsch

Hinterlegung Testamente, Ehe- und Erbverträge

Testamente, Ehe- und Erbverträge und letztwillige Verfügungen können gegen eine Gebühr von Fr. 50.00 bei der Gemeindeverwaltung Grüsch hinterlegt werden.

Nach Abgabe der Dokumente erhalten Sie eine Bestätigung der Hinterlegung mit der Mitteilung, unter welcher Nummer das Dokument abgelegt wurde.

Die Person, welche das Dokument hinterlegt hat, kann dieses jederzeit wieder bei der Gemeindeverwaltung Grüsch beziehen.