Navigieren in der Gemeinde Grüsch

Fahrbewilligungen

Für das Befahren der folgenden Alp- und Waldstrassen ist eine Bewilligung erforderlich welche via Parkingpay oder TWIT gelöst werden können.

Aldur - Cania
Lengtanna - Ludera
Romwald

Engi - Wannentobel
Eine gültige Parkbewilligung der Gemeinde Trimmis für die Alpen Laubenzug, Falsch und Zanutsch gilt als Fahrbewilligung für die Strasse Engi - Wannentobel.
Es darf nur auf den bezeichneten Parkplätzen parkiert werden. Die entsprechenden Bewilligungen können bei den zentralen Parkuhren in Valzeina (Ende Dorf links) und Obersays (beim ersten Parkplatz Stamsweg) oder via Parkingpay und TWINT gelöst werden.

 

Anleitung für den Erwerb einer Jahresfahrbewilligung via ParkingPay

 Anleitung Jahresfahrbewilligung ParkingPay.mp4 [mp4, 5.0 MB]

  1. Errichten Sie ein Parkingpay-Konto (via App oder im Web).
    - Registrieren Sie sich als Privatperson (private Adresse und E-Mailadresse)
    - Erfassen Sie alle gewünschten Fahrzeuge und Kennzeichen
     
  2. Auf der Parkingpay-Website oder in der App
    - Klicken Sie am Standort «7213 Valzeina», «7214 Grüsch» oder «7215 Fanas» auf «Bewilligung»
    - Wählen Sie anschliessend die gewünschte Bewilligungsart "Jahresfahrbewilligung" aus
    - Fügen Sie die gewünschten Kennzeichen hinzu (maximal 2 pro Bewilligung / im gleichen Haushalt)
    - Geben Sie den Grund für den Antrag an: z. Bsp. Ferienhausbesitzer, Besucher usw.
    - Geben Sie ihre Mobilnummer an
    - Klicken Sie auf «Beantragen»
  1. Wenn wir Ihr Gesuch gutheissen, wird Ihr Kennzeichen in der Regel innert 2 Werktagen
    freigeschalten und Sie erhalten eine E-Mail vom Absender "info@parkingpay.ch"
  1. Nach Genehmigung des Antrags, können Sie die Bewilligung kaufen, indem Sie
    in der Parkingpay-App oder auf der Website von Parkingpay (www.parkingpay.ch) die genehmigte Jahresfahrbewilligung erneut auswählen (diese sollte nun ganz oben in der Liste angezeigt werden):
    - Wählen Sie das gewünschte Startdatum.
    - Es ist wichtig, dass Sie die Ablauferinnerung aktiviert lassen, damit Sie rechtzeitig daran erinnert werden, Ihre Fahrbewilligung zu erneuern.
    - Sobald Sie die Fahrbewilligung bezahlt haben, ist diese ab dem gewählten Gültigkeitstag automatisch aktiv.

 

Park- und Fahrbewilligungen

Per 01.01.2024 wurde die Bewirtschaftung der Park- und Fahrbewilligungen in der Gemeinde Grüsch über das System Parkingpay und TWINT eingeführt. Parkingpay und TWINT ermöglicht Bewilligungen rund um die Uhr (24/7) zu lösen sowie das bargeldlose Begleichen von Park- und Fahrbewilligungsgebühren auf allen öffentlich gekennzeichneten Parkplätzen und den Alp- und Waldstrassen in Grüsch sowie an über 950 anderen Standorten in der ganzen Schweiz.

Ab dem 01.01.2024 wurde die Ausgabe der bisherigen Vignetten eingestellt und die jährlich wiederkehrenden Abos sistiert.
Stattdessen bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Fahr- und Parkbewilligung bequem über die Plattformen ParkingPay oder TWINT zu beziehen. Diese digitale Umstellung ermöglicht nicht nur eine einfachere Abwicklung, sondern auch eine zeitgemässe und effiziente Verwaltung der Fahr- und Parkbewilligungen.

Die Jahresfahrbewilligungen sind ausschliesslich über ParkingPay oder die Gemeindeverwaltung beantragbar. Pro Bewilligung können maximal zwei Kennzeichen des gleichen Haushalts beantragt und bewilligt werden, es darf sich jedoch nur ein Fahrzeug zum selben Zeitpunkt auf dem Strassenzug befinden.

So funktioniert's:
Laden Sie sich die Parkingpay-App aus dem Google-Play oder App-Store herunter, bei anderen Betriebssystemen können Sie die Web-Applikation nutzen. Sie können die Aktivierung auch an einem PC über www.parkingpay.ch machen.

1. App öffnen und neu registrieren klicken
2. Eingabe E-Mail und gewünschtes Passwort
3. AGB’s lesen und akzeptieren
4. Registrieren

oder via TWINT unter "Parkieren".

Weitere Informationen zur Einführung Parkingpay und TWINT [pdf, 195 KB]

Sollten Sie mit diesem neuen System nicht zurecht kommen, können Sie sich bei der Gemeindeverwaltung melden. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

 

Gesetz über das Befahren von Alp- und Waldstrassen [pdf, 185 KB]

Zuständige Abteilung