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Alimentenbevorschussung

Kommt ein Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach, können Sie oder Ihre gesetzliche Vertretung sich an die Abteilung Sozialwesen wenden. Auf Ersuchen kann Ihnen die Gemeinde die Unterhaltsbeiträge bevorschussen und Sie bei den Inkassobemühungen beratend unterstützen.

Für eine Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen für Kinder muss ein richterlicher Entscheid oder ein durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde genehmigter Vertrag vorliegen. Dieser Entscheid bzw. Vertrag legt den Unterhaltsbeitrag fest. Zudem dürfen zusammen mit den bevorschussten Unterhaltsbeiträgen die geltenden Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.

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