Ergänzungsleistungen
Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. Zusammen mit der AHV und IV gehören die Ergänzungsleistungen (EL) zum sozialen Fundament unseres Staates. Sie werden durch die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Graubünden ausgerichtet.
Die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Graubünden stellt auf ihrer informativen Website Merkblätter und Formulare zur Verfügung.