Handänderungssteuern
Die Handänderungssteuer wird anlässlich der Veräusserung/Tausch/Schenkung eines Grundstücks erhoben.
Sie wird aufgrund der Mitteilung des Grundbuchamts (Handänderungsanzeige) erstellt.
Das aktuelle Steuermass beträgt 2% des Verkehrswertes.
Links:
Steuergesetz der Gemeinde Grüsch [pdf, 196 KB]
Kantonales Gesetz über die Gemeinde- und Kirchensteuern (720.200)