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Handänderungssteuern

Die Handänderungssteuer wird anlässlich der Veräusserung/Tausch/Schenkung eines Grundstücks erhoben.

Sie wird aufgrund der Mitteilung des Grundbuchamts (Handänderungsanzeige) erstellt.

Das aktuelle Steuermass beträgt 2% des Verkehrswertes.

Links:

Steuergesetz der Gemeinde Grüsch [pdf, 196 KB]

Kantonales Gesetz über die Gemeinde- und Kirchensteuern (720.200)