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Hundesteuer

Für jeden Hund muss eine Hundesteuer entrichtet werden. Zur Zeit gelten folgende Steuern:

  • Erster Hund:                           Fr. 100.00
  • Jeden weiteren Hund:           Fr. 200.00

Genaue Informationen finden Sie im Steuergesetz der Gemeinde Grüsch unter Art. 11 ff.

Links:

«Steuergesetz der Gemeinde Grüsch» [pdf, 196 KB]