Hundesteuer
Für jeden Hund muss eine Hundesteuer entrichtet werden. Zur Zeit gelten folgende Steuern:
- Erster Hund: Fr. 100.00
- Jeden weiteren Hund: Fr. 200.00
Genaue Informationen finden Sie im Steuergesetz der Gemeinde Grüsch unter Art. 11 ff.
Für jeden Hund muss eine Hundesteuer entrichtet werden. Zur Zeit gelten folgende Steuern:
Genaue Informationen finden Sie im Steuergesetz der Gemeinde Grüsch unter Art. 11 ff.