Individuelle Prämienverbilligung (IPV)
Personen und Familien in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen können unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge an die Prämien der obligatorischen Krankenpflege-Grundversicherung (KVG) beantragen.
Anspruchsberechtigte Personen
Anspruch auf Individuelle Prämienverbilligung (IPV) haben Personen, die bei einem vom Bund anerkannten Krankenversicherer die obligatorische Krankenpflege-Grundversicherung abgeschlossen haben und
| a) | im Kanton Graubünden Wohnsitz haben; sofern sie nicht von einem anderen Kanton für das laufende Jahr IPV beziehen; |
| b) | eine Aufenthaltsbewilligung im Kanton Graubünden haben, die mindestens drei Monate gültig ist; |
| c) | am 01. Januar des laufenden Jahres im Ausland Wohnsitz hatten und im Laufe des Jahres aus dem Ausland in den Kanton Graubünden zugezogen sind. Die Anspruchsberechtigung beginnt ab dem Folgemonat nach dem Zeitpunkt der Wohnsitznahme; |
| d) | Personen mit Wohnsitz in einem EG- oder EFTA-Staat, die aufgrund des Abkommens zwischen der Schweiz und der EU sowie ihren Mitgliedstaaten oder des revidierten EFTA-Abkommens der obligatorischen Krankenpflege-Grundversicherung unterstellt sind und für die gemäss Zuständigkeitsregelung des Bundes der Kanton Graubünden zuständig ist, beispielsweise Grenzgängerinnen und Grenzgänger sowie ihre nicht erwerbstätigen Familienangehörigen. |
Anmeldung
Das Anmeldeformular inklusive Wegleitung können direkt online abgerufen und ausgefüllt oder bei der AHV Zweigstelle der Wohnsitzgemeinde bezogen werden.
Die Anmeldung reichen Sie bitte direkt bei der SVA Graubünden ein.
Meldefrist
Die Anmeldung zum Bezug der Prämienverbilligung ist während des laufenden Jahres möglich. Der Anspruch verwirkt, wenn das Gesuch für das laufende Jahr nicht bis spätestens am 31. Dezember eingereicht wird.
Mutationen oder Nachmeldungen
Mutationen oder Nachmeldungen von fehlenden Personen, wie Neugeborene, Lernende und Studenten sind umgehend zu melden. Die Meldefrist für das laufende Jahr endet ebenfalls am 31. Dezember.
Auf der Homepage der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Graubünden finden Sie die wichtigsten Informationen, wie die Online-Anmeldung inklusive Wegleitung, den Online-Rechner und die gesetzlichen Grundlagen.