Jahresrechnung und Budget
Die Haushaltsführung und Rechnungslegung richtet sich nach den allgemein anerkannten Grundsätzen für das Rechnungswesen der öffentlichen Haushalte.
Dies beinhaltet insbesondere, dass die öffentlichen Mittel sparsam und wirtschaftlich einzusetzen sind, der Finanzhaushalt mittelfristig ausgeglichen sein soll und sich jede Ausgabe auf eine Rechtsgrundlage, einen Kreditbeschluss und eine Bewilligung für die Zahlung abstützt.