Nichterwerbstätig
Personen mit zivilrechtlichem Wohnsitz in der Schweiz, welche kein oder nur ein geringes Erwerbseinkommen erzielen, müssen Beiträge als Nichterwerbstätige entrichten. Damit wird u.a. auch verhindert, dass Beitragslücken entstehen, welche sich negativ auf einen künftigen Rentenanspruch auswirken können.
Die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Graubünden stellt auf ihrer informativen Website Merkblätter und Formulare zur Verfügung.