Ratenzahlungen
Ist die Zahlung einer Steuer, Kosten, Gebühren oder einer Busse innert der vorgeschriebenen Frist für den Zahlungspflichtigen mit einer erheblichen Härte verbunden, kann die Gemeindeverwaltung die Zahlungsfrist erstrecken oder Ratenzahlungen bewilligen.
Ratenzahlungen für die Gemeindesteuern müssen schriftlich und begründet an die Finanzbuchhaltung der Gemeinde Grüsch, mit Angabe der gewünschten Ratenhöhe und den Zahlungsterminen, eingereicht werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zahlungserleichterung. Der Entscheid der zuständigen Stelle ist endgültig. Gegen ihn steht kein Rechtsmittel zur Verfügung.