Selbständigerwerbend
Als sozialversicherungsrechtlich selbstständigerwerbend gilt, wer unter eigenem Namen und auf eigene Rechnung arbeitet sowie das eigene wirtschaftliche Risiko trägt, d.h. bedeutende Investitionen für berufliche Zwecke tätigt, eigene Aufträge von mehreren Auftraggebern beschafft und die Unkosten und das Inkassorisiko trägt.
Die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Graubünden stellt auf ihrer informativen Website Merkblätter und Formulare zur Verfügung.