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Sozialwesen

Die Sozialbehörde garantiert den Hilfe- und Unterstützungssuchenden gemäss den Sozialzielen von Bund und Kanton die ihnen zustehenden Rechte, unter Berücksichtigung der Sozialhilfegesetzgebung des Kantons Graubünden, den SKOS-Richtlinien und den internen Vorgaben. Entscheide werden für alle in der Sozialhilfe und in der Sozialpolitik integrierten Stellen transparent und nachvollziehbar getroffen.

Der Regionale Sozialdienst Prättigau, Herrschaft, Fünf Dörfer in Landquart vermittelt materielle Unterstützung, wenn die eigenen Mittel oder andere finanzielle Hilfen zu Ihrer Existenzsicherung nicht rechtzeitig und/oder ungenügend vorhanden sind. Mit Beratungen und Gesprächen vermittelt er bei persönlichen und sozialen Fragen, Informationen und Kontakte zur Gemeinde oder weiteren Beteiligten.

Regionaler Sozialdienst Prättigau, Herrschaft, Fünf Dörfer Familien- und Einzelhilfe sowie Alkoholberatungsstelle
Bahnhofplatz 3 B
7302 Landquart

Telefon +41 81 257 66 23
E-Mail

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