Steuererklärung
Einreichung Steuererklärung
Der Versand der Steuererklärung erfolgt zentral von Chur aus. Die Steuerformulare resp. Aufforderung zur Einreichung werden personifiziert an jeden Steuerpflichtigen gesandt. Dies passiert im Verlaufe des Monats Januar. Die Steuererklärungen können folgendermassen eingereicht werden:
Elektronische Übermittlung ohne Unterzeichnung:
Ab dem 01.01.2022 können Steuererklärungen inkl. Beilagen ab der Steuerperiode 2021 neu ohne Unterzeichnung elektronisch eingereicht werden. Für die Übermittlung jeder Steuererklärung wird ein Passcode benötigt, welcher bei der Aufforderung zur Einreichung der Steuererklärung oder auf dem Hauptformular auf Seite 1 unten ersichtlich ist. Die Quittung, die nach erfolgreicher elektronischer Übermittlung erstellt wird, muss nicht mehr unterzeichnet an die Steuerverwaltung gesandt werden, sondern dient der eigenen Dokumentation des Steuerpflichtigen.
Sämtliche Beilagen können wie bisher elektronisch in «SoftTax GR 2021 NP» im unteren linken Bereich hinzugefügt und zusammen mit der Steuererklärung übermittelt werden. Wenn nicht alle Beilagen in elektronischer Form zur Verfügung stehen, kann der Steuerpflichtige, nach erfolgreicher Übermittlung, ein Beilagen-Deckblatt ausdrucken und dies zusammen mit den Beilagen in Papierform per Post zustellen. Das Deckblatt muss nicht unterzeichnet werden.
Übermittlung in Papierform mit Unterzeichnung
Die Steuererklärung kann aber auch weiterhin in Papierform per Post bei der Steuerverwaltung GR eingereicht werden. In diesem Fall muss die Steuererklärung unterzeichnet werden.
Adresse zur Einreichung:
Kantonale Verwaltung GR
Verarbeitungszentrum 1/KO
Steinbruchstrasse 18
7000 Chur
Die Deklarationssoftware "SoftTax GR NP" kann unter Deklarationssoftware SofTax GR NP heruntergeladen werden.
Einreichefristen Steuererklärung
Bis am 31.03.
Unselbständig Erwerbende, Schüler, Studenten, Rentner, Erwerbslose und Erbengemeinschaften.
Bis am 30.09.
Für ausserhalb des Kantons wohnhafte Personen mit Liegenschaften im Kanton GR (beschränkt Steuerpflichtige).
Bis am 30.09.
Für Selbständigerwerbende, Landwirte, einfache Gesellschaften und ausserhalb des Kantons wohnhafte Personen mit Betriebsstätten in GR
Fristerstreckungsgesuche können beim Steueramt der Gemeinde Grüsch unter gemeinde@gruesch.ch oder bei der Steuerallianz Prättigau unter steuern@praettigau-davos.ch eingereicht werden.
Weitere Informationen sind unter Website Steuerverwaltung GR ersichtlich