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Wochenaufenthalter

Als Wochenaufenthalter gilt eine Person, wenn diese sich nur unter der Woche an einem anderen Wohnort aufhält und am Wochenende jeweils an den festen Wohnort zurückkehrt.

Für die Anmeldung als Wochenaufenthalter in der anderen Gemeinde wird ein Wohnsitzausweis benötigt, welcher durch die Einwohnerkontrolle Grüsch ausgestellt wird. Der Wohnsitzausweis wird jeweils auf ein Jahr befristet ausgestellt. Für Lehrlinge und Studenten kann der Wohnsitzausweis zwischen drei und fünf Jahren (Lehr-/Studiendauer) ausgestellt werden. Bei unbefristeten Aufenthalten in Altersheimen und Pflegeinstitutionen wird der Wohnsitzausweis jeweils auf «unbefristet» ausgestellt.

Für die Ausstellung eines Wohnsitzausweises benötigen wir die genaue Adresse am Wochenaufenthalterwohnsitz.

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