Unterhaltungslotterie
Seit dem 01. Januar 2021 ist die neue Geldspielgesetzgebung in Kraft. Neu sind Unterhaltungslotterien und Tombolas nicht mehr bewilligungs- und sondern nur noch meldepflichtig.
Mindestens 10 Tage vor der geplanten Durchführung muss ein Meldeformular (Link Meldeformulare) bei folgendem zuständigen Amt eingereicht werden.
Amt für Migration und Zivilrecht
Grabenstrasse 1
7000 Chur
E-Mail: info@afm.gr.ch