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Holzerntearbeiten im Gemeindewald (minimale Grundausbildung)

Gemäss Weisung des Amtes für Wald und Naturgefahren und der an der Revierförsterkonferenz vorgestellten neuen Schlagbewilligung, muss eine verantwortliche Person bestätigen, dass Sie über eine entsprechende, minimale Ausbildung verfügt.

Das bedeutet, dass Holzerntearbeiten im Gemeindewald nur noch mit der erforderlichen Grundausbildung und Praxiserfahrung mit entsprechender Bestätigung des Amtes für Wald und Naturgefahren (AWN) oder einer gleichwertigen Anerkennung aus anderen Kantonen durchgeführt werden dürfen. Dies gilt insbesondere für das fachgerechte und sichere Fällen, Entasten, Einschneiden und Rücken von Bäumen und Baumstämmen. Die Holzmenge ist dabei nicht relevant.

Für die minimale Ausbildung wird der 5-tägige Grundkurs und der 5-tägige Weiterbildungskurs benötigt. Für das Rücken muss ein zusätzlicher Kurs absolviert werden.

Dies gilt insbesondere auch für Holzerntearbeiten in den Alpwäldern, zum Beispiel für die Beschaffung von Alpbrennholz oder dergleichen.

Holzerntearbeiten im Privatwald für den Eigengebrauch, bis max. 30 Festmeter, benötigen keine spezielle Ausbildung. Sobald das Holz verkauft oder gegen Lohn/Gegenleistung aufgerüstet wird, ist eine minimale Grundausbildung notwendig. Grundsätzlich empfiehlt es sich auch für Holzerntearbeiten im Privatwald eine minimale Grundausbildung zu absolvieren.

Die Kurse können unter anderem bei folgenden Institutionen absolviert werden:
•    Plantahof in Landquart
•    OdA Wald Graubünden
•    Wald Schweiz (www.waldschweiz.ch)  

Genauere Infos erhalten Sie unter folgendem Link: www.awn.gr.ch/Wald/Schulung Forstpersonal/Ausbildung