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Obligatorische Schiesspflicht 2026

Im 2026 sind folgende Angehörige der Armee schiesspflichtig

  • Dienstpflichtige, welche im 2025 oder früher die Rekrutenschule absolviert haben, längstens jedoch bis zum Ende des Jahres in dem sie das 35. Altersjahr vollenden.
  • Armeeangehörige, welche 2026 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichtig.
  • Armeeangehörige, welche ihre Dienstpflicht in der zweiten Jahreshälfte erfüllen, werden erst im darauffolgenden Jahr aus der Militärdienstpflicht entlassen und sind deshalb schiesspflichtig.

Schiesspflichtige können ihre obligatorische Bundesübung an folgenden Schiesstagen auf der Schiessanlage «Au» in Grüsch absolvieren.

  • Samstag, 16. Mai 2026, 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
  • Samstag, 15. August 2026, 13.30 bis 16.00 Uhr

Zur obligatorischen Schiessübung sind mitzunehmen:

  • das Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten
  • das Dienstbüchlein
  • das Schiessbüchlein oder der Militärische Leistungsausweis
  • ein amtlicher Ausweis (ID-Karte)
  • die persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug
  • der persönliche Gehörschutz

Ohne diese Unterlagen kann nicht geschossen werden.

Jeder Schütze hat vor Betreten des Schützenhauses folgende Sicherheitsvorschriften zu beachten:

  • Magazin aus der Waffe entfernt
  • Verschluss offen
  • Waffe gesichert
  • Gehörschutz