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Spartageskarte Gemeinde

Die Spartageskarte Gemeinde ist ein kontingentiertes Angebot, welches Sie bei den teilnehmenden Gemeinden und Städten erhalten. Es gilt: früher kaufen, günstiger reisen.

Ein paar Facts zur neuen Spartageskarte Gemeinde

  • Die neue Spartageskarte Gemeinde ist ab dem 1. Januar 2024 erhältlich, der Kauf ist ab 11. Dezember 2023 möglich.
  • Bezugsberechtigt sind ausschliesslich Einwohnerinnen und Einwohner von Grüsch.
  • Ein direkter online Kauf ist nicht möglich. Der direkte Kauf erfolgt ausschliesslich über die Gemeindeverwaltung.
  • Die Gemeinde Grüsch bietet Ihnen aber die Möglichkeit die Spartageskarte Gemeinde über den Online-Schalter zu bestellen. Dies jedoch nur unter Vorbehalt, als dass das schweizweite Kontingent noch verfügbar ist. Das heisst, dass nach Ihrer Bestellung und der Bearbeitung Ihrer Bestellung unter Umständen das Kontingent zwischenzeitlich vergriffen ist und keine Spartageskarte Gemeinde mehr ausgestellt werden kann oder die Bestellung nicht mehr in der Zeitspanne von 10 Tagen vor dem Reisetag ist und somit der höhere Preis verrechnet wird. Erfassen Sie Ihre Bestellung früh genug, achten Sie darauf, dass Sie nicht kurz vor einem Wochenende oder bevorstehenden Feiertagen eine Bestellung tätigen.
  • Die Spartageskarte Gemeinde ist ausschliesslich personalisiert mit Vor-, Nachname sowie Geburtsdatum der reisenden Person erhältlich. Sie ist somit persönlich und kann nicht an eine Drittperson übertragen werden.
  • Pro Person dürfen mehrere Spartageskarten Gemeinde (unterschiedliche Reisetage) gekauft werden.

Preise
Die Spartageskarte Gemeinde gibt es in zwei verschiedenen Preisstufen.
Die günstigste Preisstufe erhalten Sie bis maximal 10 Tage vor Ihrem Reisetag.

Sortiment


 
Preisstufe 1
bis maximal 10 Tage
vor dem Reisetag
erhältlich
Preisstufe 2
bis maximal 1 Tag
vor dem Reisetag
erhältlich
2. Klasse
mit Halbtax
CHF 39.00 CHF 59.00
2. Klasse
ohne Halbtax
CHF 52.00 CHF 88.00
1. Klasse
mit Halbtax
CHF 66.00 CHF 99.00
1. Klasse
ohne Halbtax
CHF 88.00 CHF 148.00

Wann und wo die Spartageskarte Gemeinde zu welchen Preisen verfügbar ist, erfahren Sie auf spartageskarte-gemeinde.ch unter diesem Link finden Sie auch die detaillierten Bedingungen zum Angebot.
 

Beschrieb und Bedingungen
Die Spartageskarte Gemeinde:

  • gilt am gewählten Tag bis um 5 Uhr des Folgetags auf sämtlichen Strecken des GA-Geltungsbereichs.
  • ist erhältlich solange Vorrat.
    Alle Gemeinden und Städte greifen auf das gleiche Kontingent zu.
    Ist dieses ausgeschöpft, kann schweizweit bei keiner anderen Gemeinde oder Stadt mehr eine Spartagekarte Gemeinde für den gewünschten Reisetag gekauft werden.
  • gibt es, je nach Verfügbarkeit, für die 1. und die 2. Klasse.
  • ist mit und ohne Halbtax erhältlich.
  • ist nur im Vorverkauf erhältlich:
    ab 6 Monate im Voraus und
    bis spätestens 1 Tag vor der Reise.
    Sie kann nicht am Reisetag gekauft werden.
  • ist nur personalisiert erhältlich.
    Die Reisenden müssen sich beim Kontrollpersonal des Öffentlichen Verkehrs mit einem amtlichen Lichtbildausweis oder einem gültigen ÖV-Abonnement ausweisen können.
    Ein Weiterverkauf oder eine Weitergabe ist deshalb nicht möglich.
  • ist nicht für Kinder und Hunde erhältlich.
    Diese reisen mit dem bestehenden Sortiment für Kinder bzw. Hunde günstiger
  • kann nur in Ausnahmefällen erstattet werden.
    Siehe «Erstattungsmöglichkeiten».

Wichtig: Bitte prüfen Sie direkt nach dem Kauf der Spartageskarte Gemeinde, ob Ihre Personendaten (gemäss amtlichen Ausweis (ID, Pass, Ausländerausweis, Fahrausweis)) und der Reisetag korrekt sind.

 

Erstattungsmöglichkeiten

Erstattungen sind nur in folgenden Ausnahmefällen gegen einen Selbstbehalt von 10 Franken möglich:

  • Mehrfach gekaufte identische Spartageskarten Gemeinde. (Die Spartageskarten Gemeinde sind vorzuweisen.)
  • Spartageskarte Gemeinde für falsche Kundengruppe (z.B. Halbtax statt Vollpreis) gekauft. (Die Spartageskarte Gemeinde sowie das Halbtax – falls vorhanden – sind vorzuweisen.)
  • Reiseunfähigkeit (Krankheit, Unfall). (Ein gültiges und von der Ärztin bzw. vom Arzt unterzeichnetes Reiseunfähigkeitszeugnis ist vorzuweisen.)
  • Tod der Kundin oder des Kunden. (Ein Nachweis für den Todesfall ist vorzuweisen.)
  • Erstattung beim nachträglichen Kauf von persönlichen Abonnementen (z.B. GA) durch die Kundin oder den Kunden (In diesem Fall entfällt der Selbstbehalt.).

Tritt einer der aufgeführten Ausnahmefälle ein, wenden Sie sich für eine Erstattung bitte an die Verkaufsstelle, bei welcher Sie die Spartageskarte Gemeinde gekauft haben. Die Verkaufsstelle reicht den Erstattungsantrag anschliessend bei der SBB zur Prüfung ein. Bei einer Bewilligung wird Ihnen die Spartageskarte Gemeinde anschliessend durch die Gemeinde/Stadt erstattet.

Zuständige Abteilung