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Wasser / Abwasser

Wasserversorgung

Informationspflicht der Trinkwasserverteiler

Gemäss Art. 5 der Verordnung über Trink-, Bade- und Duschwasser (TBDV) müssen diejenigen, die über eine Wasserversorgungsanlage Trinkwasser abgeben, mindestens einmal jährlich umfassend über die Qualität des Trinkwassers informieren.

Die Dokumente zur Trinkwasserqualität der drei Ortsteile in der Gemeinde Grüsch können über diese Links herunterladen:


Gebührentarife Wasser/Abwasser

  • Wassergrundgebühr Fr. 45.00
  • Wasserzählermiete (pro Zähler) Fr. 30.00
  • Bereitstellungsgebühr Löschwasser Fr. 45.00
  • Wassermengengebühr (pro m³) Fr. 1.80
  • Abwassergrundgebühr Fr. 100.00                                      
  • Abwassermengengebühr (pro m³) Fr. 1.80

Die gesetzlichen Grundlagen finden Sie über folgenden Link Gesetzessammlung/Verordnungen


Wasserzählerstand für Jahresabrechnung online melden