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Wasser / Abwasser

WASSERVERSORGUNG


Informationspflicht der Trinkwasserverteiler

Gemäss Art. 5 der Verordnung über Trink-, Bade- und Duschwasser (TBDV) müssen diejenigen, die über eine Wasserversorgungsanlage Trinkwasser abgeben, mindestens einmal jährlich umfassend über die Qualität des Trinkwassers informieren.

Unter folgendem Link kann das Dokument betreffend Trinkwasserqualität für die drei Ortsteile der Gemeinde Grüsch heruntergeladen werden:


Gebührentarife Wasser/Abwasser ab 01.01.2022

  • Wassergrundgebühr Fr. 45.00
  • Wasserzählermiete (pro Zähler) Fr. 30.00
  • Bereitstellungsgebühr Löschwasser Fr. 45.00
  • Wassermengengebühr (pro m³) Fr. 1.80
  • Abwassergrundgebühr Fr. 100.00                                      
  • Abwassermengengebühr (pro m³) Fr. 1.80

Die gesetzlichen Grundlagen können unter folgenden Link heruntergeladen werden:
Gesetzessammlung/Verordnungen