Todesfall
Was muss ich bei einem Todesfall beachten?
Todesfall zu Hause in Grüsch
Ein Arzt muss benachrichtigt werden. Dieser stellt den Tod der verstorbenen Person fest und stellt eine ärztliche Todesbescheinigung aus. Mit dieser Todesbescheinigung melden sich die Angehörigen bei der Gemeindeverwaltung um den Tod zu melden.
Die Gemeinde benötigt folgende Informationen:
- Name/Vorname der verstorbenen Person
- Todesdatum
- Todesort
- Kontaktperson, an welche man sich bei Fragen wenden kann.
Die Gemeinde meldet den Todesfall anschliessend an das zuständige Zivilstandsamt.
Todesfall in Spital oder Heim
In diesem Fall erfolgt die Meldung ans Zivilstandsamt direkt durch das Spital resp. Heim.
Auch hier bitten wir die Angehörigen sich bei der Gemeindeververwaltung telefonisch 081 300 12 00 oder per E-Mail zu melden um den Todesfall mitzuteilen. Die Gemeindeverwaltung benötigt folgende Informationen:
- Name/Vorname der verstorbenen Person
- Todesdatum
- Todesort
- Kontaktperson, an welche man sich bei Fragen wenden kann.
Abdankung
Wird eine Abdankung gewünscht, dann bitten wir Sie, direkt mit der zuständigen Kirchgemeinde Kontakt aufzunehmen:
- Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Grüsch-Fanas-Valzeina
- Katholische Kirchgemeinde Vorder- + Mittelprättigau, Seewis-Pardisla
Bitte entscheiden Sie, ob die Abdankung im engsten Familienkreis stattfinden soll. Außerdem werden in diesem Zusammenhang folgende Punkte geklärt:
- Ort der Abdankung
- Datum/Uhrzeit
- Besammlung/Uhrzeit
Bestattung
Falls eine Bestattung gewünscht wird, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich dazu an den Leiter Infrastrukturen (Franco Mathis) unter 081 300 12 03 oder per E-Mail.
Mögliche Arten der Bestattung:
- Urnengrab
- Urnennische (nur in Grüsch)
- Gemeinschaftsgrab (verstreuen der Asche aus der Leihurne in das Gemeinschaftsgrab)
- Erdbestattung
Diverses
Todesanzeigen können unter folgendem Link aufgegeben werden:
Website