Todesfall
Was muss ich bei einem Todesfall beachten?
Todesfall zu Hause in Grüsch
Ein Arzt muss benachrichtigt werden. Dieser stellt den Tod der verstorbenen Person fest und stellt eine ärztliche Todesbescheinigung aus. Mit dieser Todesbescheinigung melden sich die Angehörigen bei der Gemeindeverwaltung um den Tod zu melden.
Die Gemeinde benötigt folgende Informationen:
- Name/Vorname der verstorbenen Person
- Todesdatum
- Todesort
- Kontaktperson, an welche man sich bei Fragen wenden kann.
Die Gemeinde meldet den Todesfall anschliessend an das zuständige Zivilstandsamt.
Todesfall in Spital oder Heim
In diesem Fall erfolgt die Meldung ans Zivilstandsamt direkt durch das Spital resp. Heim.
Auch hier müssen sich die Angehörigen bei der Gemeindeververwaltung telefonisch (081 300 12 00) oder per Mail (E-Mail) melden und den Todesfall mitteilen. Die Gemeindeverwaltung benötigt folgende Informationen:
- Name/Vorname der verstorbenen Person
- Todesdatum
- Todesort
- Kontaktperson, an welche man sich bei Fragen wenden kann.
Abdankung
Wird eine Abdankung gewünscht muss mit der zuständigen Kirchgemeinde Kontakt aufgenommen werden.
- Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Grüsch-Fanas-Valzeina
- Katholische Kirchgemeinde Vorder- + Mittelprättigau, Seewis-Pardisla
Hier müssen Sie entscheiden, ob diese nur im engsten Familienkreis stattfinden soll. Weiter werden folgende Fragen geklärt:
- Ort der Abdankung
- Datum/Uhrzeit
- Besammlung/Uhrzeit
Bestattung
Wird eine Bestattung gewünscht muss mit dem Leiter Infrastrukturen (Hanspeter Thöny) unter 081 300 12 07 oder E-Mail Kontakt aufgenommen werden.
Mögliche Arten der Bestattung:
- Urnengrab
- Urnennische (nur in Grüsch)
- Gemeinschaftsgrab (verstreuen der Asche aus der Leihurne in das Gemeinschaftsgrab)
- Erdbestattung
Diverses
Todesanzeigen können unter folgendem Link aufgegeben werden:
Website