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Schwellänägenossenschaft

Bei den Schwellänä handelt es sich um Land welchse in mehreren Etappen von den damaligen Losbesitzern unter Mithilfe der Gemeinde Grüsch urbarisiert und kolmatiert worden ist. Diese Urbarisierungs- und Kolmatierungsarbeiten haben 1849 beim 1. Damm (Territorialgrenze Grüsch / Schiers) begonnen. Dies, nach dem vorerst die ganze Fläche bis an den "Rossgassaweg" (mittlerer Querweg) in 80 Lose zu 800 Klafter = 3'528 m2 aufgeteilt worden ist. Die Breite eines Schwelliloses richtet sich nach der unterschiedlichen Länge vom "Rivabort" bis zum "Landquartwuhr". 

Für die 2. Etappe, vom "Rossgassaweg" bis zum "Kohlhüttli" erfolgte die Losausgabe im Jahre 1897. Es wurde eingeteilt in 48 Schwellänälose à 40 a. Diesmal durch den Mittelweg in der Länge geteilt. 

Das letzte Teilstück, vom "Kohlhüttli" bis zum "Dreiangel" wurde im Jahre 1921 in 23 Schwellänälose zu ca. 20 a aufgeteilt und ausgegeben. 

Heute bestehen 142 Schwellänä-Nutzungsrechte. 53 davon oder 37.3 % sind im Besitz der Gemeinde Grüsch und 89 oder 62.7 % in demjenigen von Privatpersonen. Die Gemeinde ist durch den Rückfall oder durch die Rückgabe der Privatpersonen in den Besitz der Nutzungsrechte gelangt. 
 

Unter folgenden Links können die Statuten und das dazugehörige Reglement heruntergeladen werden:

Unter folgendem Link sind die Bürgerlöser ersichtlich:

Übersicht Bürgerlöser