Absolutes Feuerverbot im ganzen Gemeindegebiet Grüsch inkl. Siedlungsraum
Aufgrund der anhaltenden Hitze und der aussergewöhnlichen Trockenheit gilt in mehreren Regionen Graubündens, unter anderem im Prättigau, ein absolutes Feuerverbot im Freien. Trotz der wenigen Niederschläge in den letzten Tagen hat sich die Lage bezüglich Waldbrandgefahr und Trockenheit nicht entschärft
Der Gemeindevorstand Grüsch beschliesst, ab 25.07.2026 bis auf Widerruf, ein absolutes Feuerverbot im ganzen Gemeindegebiet Grüsch, auch im Siedlungsraum. Davon ausgenommen sind Gas- und Elektrogrills.
Weiter macht der Gemeindevorstand Grüsch die Einwohner der Gemeinde Grüsch gemäss Art. 10 des Polizeigesetzes der Gemeinde Grüsch darauf aufmerksam, dass auf dem gesamten Gemeindegebiet jegliches Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen (Feuerwerkskörper) und das Steigenlassen von Himmelslaternen verboten sind resp. eine Bewilligung benötigen.
Wir bitten Sie deshalb, dies beim anstehenden Nationalfeiertag (1. August) zu berücksichtigen.
Vielen Dank für die Kenntnisnahme.
Grüsch, 24.07.2026 Gemeindevorstand Grüsch