Verkehrsanordnung, öffentliche Bekanntmachung
- Der Gemeindevorstand Grüsch beabsichtigt folgende Verkehrsbeschränkung auf Gemeindegebiet einzuführen:
Aufhebung: Allgemeines Fahrverbot in beiden Richtungen (Sig. 2.01)
- Grüsch, Seilergässli zwischen der Bahnhofstrasse und der Hindergassa
- Die Durchfahrt von Fahrzeugen wird mittels baulicher Lösung verhindert. Von der Bahnhofstrasse in Richtung Hintergassa wird ein Signal 4.09 Sackgasse angebracht.
- Die geplante Verkehrsbeschränkung wurde vorgängig am 30.07.2026 von der Kantonspolizei gestützt auf Art. 7 Abs. 2 EGzSVG genehmigt.
- Einwendungen und Stellungnahmen im Zusammenhang mit der geplanten Verkehrsanordnung können innerhalb von 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Gemeindevorstand Grüsch eingereicht werden. Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen entscheidet die Gemeinde und publiziert ihren Beschluss im Kantonsamtsblatt mit einer Rechtsmittelbelehrung an das Obergericht.
Grüsch, 14.08.2026 Der Gemeindevorstand