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Zurückschneiden von Sträuchern und Bäumen

Wir machen darauf aufmerksam, dass gemäss geltendem Polizeigesetz der Gemeinde Grüsch Art. 16, das Ast- und Blattwerk von Bäumen und Sträuchern entlang von öffentlichen Strassen und Gehwegen so zurückzuschneiden sind, dass auch unter Schneelast ein Lichtraumprofil von 4 m frei bleibt.

Wir ersuchen alle betroffenen Liegenschaftseigentümer um Einhaltung dieser Vorschriften.

Sollten das Ast- und Blattwerk von Bäumen und Sträuchern bis am 31.10.2026 nicht zurückgeschnitten sein, wird dies unaufgefordert durch die Gemeinde, zu Lasten der Liegenschaftseigentümer, ausgeführt.

Vielen Dank für die Erledigung.

Grüsch, 09.10.2026    Gemeindevorstand Grüsch