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Fahrbewilligungen

Für das Befahren der Alp- und Waldstrassen ist eine Bewilligung erforderlich.

Eine gültige Parkbewilligung der Gemeinde Trimmis für die Alpen Laubenzug, Falsch und Zanutsch gilt als Fahrbewilligung für die Strasse Engi - Wannentobel.

 

Einführung Parkingpay und TWINT für Park- und Fahrbewilligungen

Per 01.01.2024 wird die Bewirtschaftung der Park- und Fahrbewilligungen in der Gemeinde Grüsch über das System Parkingpay und TWINT eingeführt. Parkingpay und TWINT ermöglicht Bewilligungen rund um die Uhr (24/7) zu lösen sowie das bargeldlose Begleichen von Park- und Fahrbewilligungsgebühren auf allen öffentlich gekennzeichneten Parkplätzen und den Alp- und Waldstrassen in Grüsch sowie an über 950 anderen Standorten in der ganzen Schweiz.

Ab dem 01.01.2024 wird die Ausgabe der bisherigen Vignetten eingestellt und die jährlich wiederkehrenden Abos sistiert. Die Fahrbewilligungen 2023 (Vignetten) sind noch bis 31.12.2023 gültig.
Stattdessen bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Fahr- und Parkbewilligung bequem über die Plattformen ParkingPay oder TWINT zu beziehen. Diese digitale Umstellung ermöglicht nicht nur eine einfachere Abwicklung, sondern auch eine zeitgemässe und effiziente Verwaltung der Fahr- und Parkbewilligungen.

So funktioniert's:
Laden Sie sich die Parkingpay-App aus dem Google-Play oder App-Store herunter, bei anderen Betriebssystemen können Sie die Web-Applikation nutzen. Sie können die Aktivierung auch an einem PC über www.parkingpay.ch machen.

1. App öffnen und neu registrieren klicken
2. Eingabe E-Mail und gewünschtes Passwort
3. AGB’s lesen und akzeptieren
4. Registrieren

oder via TWINT unter "Parkieren".

Weitere Informationen zur Einführung Parkingpay und TWINT [pdf, 195 KB]

Sollten Sie mit diesem neuen System nicht zurecht kommen, können Sie sich bei der Gemeindeverwaltung melden. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

 

Gesetz über das Befahren von Alp- und Waldstrassen [pdf, 185 KB]