Antrag für Kostenbeteiligung an ÖV-Abonnemente für Schüler, die eine auswärtige Schule besuchen
Obligatorisch volksschulpflichtige Schülerinnen und Schüler sowie Gymnasiastinnen und Gymnasiasten mit Wohnsitz in Grüsch, die in Fanas oder Valzeina wohnen, freiwillig eine auswärtige Schule besuchen und ein ÖV-Abonnement (BÜGA oder ähnliches) erworben haben, erhalten gegen Vorlage einer Kaufquittung eine Kostenbeteiligung in Höhe der Kosten für ein Streckenabonnement vom Wohnort bzw. der nächstgelegenen Haltestelle zum Schulstandort Grüsch. Die Erstattung erfolgt jedoch maximal in Höhe des tatsächlich bezahlten Kaufpreises.
Die Rückforderung kann über nachfolgendes Formular eingereicht werden. Nach Prüfung der Unterlagen erfolgt die Auszahlung der entsprechenden Kostenbeteiligung durch die Gemeinde.
Die Kostenbeteiligung gilt ausschliesslich für obligatorisch volksschulpflichtige Schülerinnen und Schüler sowie Gymnasiastinnen und Gymnasiasten mit Wohnsitz in Grüsch, die in Fanas oder Valzeina wohnen und freiwillig eine auswärtige Schule besuchen.
Für weitere Informationen oder bei Fragen steht die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.