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Altersrente

Die AHV-Rente wird nicht automatisch ausbezahlt, sondern sie muss individuell beantragt werden. Reichen Sie bitte die Anmeldung rechtzeitig ein (3-4 Monate vor Erreichen des Pensionsalters).

Die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Graubünden stellt auf ihrer informativen Website Merkblätter und Formulare zur Verfügung.

Links:

Website SVA Graubünden