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Geschlossene Zeit

Das Betreten der Fluren (Wiesen und Weiden) während der Vegetationszeit (geschlossene Zeit), normalerweise vom April bis Oktober, ist Unberechtigten untersagt.

Während der geschlossenen Zeit dürfen Privatgrundstück neben den öffentlichen Fahr- und Fusswegen weder befahren noch begangen werden.

Vielen Dank für die Kenntnisnahme.

 

Grüsch, 28.03.2024                                                             Gemeindeverwaltung Grüsch