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Infrastrukturen

Der Leiter Infrastrukturen ist für sämtliche Verwaltungsliegenschaften zuständig. Dies beinhaltet unter anderem jeglicher Unterhalt, Anschaffungen und die Organisation des Personals der entsprechenden Liegenschaften. Weiter obliegt dem Leiter Infrastrukturen das Projektwesen von Forst-, Genossenschafts- und Landwirtschaftsstrassen sowie für die öffentlichen Plätze, den Erhalt des Wanderwegnetzes und den dazugehörigen Tourismusangeboten. Zudem ist er für Angelegenheiten im Bereich Zivilschutz und Altlasten verantwortlich. 


Weitere Zuständigkeiten

  • Wildruhezonen
  • Neophyten
  • Friedhof
  • Weid - Wald Zäune
  • Gewässer
  • Organisation Lehrlingslager

Für eine kompetente Beratung in nachstehenden Bereichen

  • Neophytenbekämpfung
  • Wildruhezonen
  • Bienen auf Gemeindegebiet 
  • Naturgefahren und Schutzbauten

Abteilung Infrastrukturen