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Forstbetrieb

Adresse

Forst- und Werkbetrieb Gemeinde Grüsch
Überlandquartstrasse 7
7214 Grüsch
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Beschreibung Forstbetrieb

Der Forstbetrieb ist Teil der Gemeindeverwaltung und trägt die Verantwortung für den Wald sowie vielfältige Aufgaben im Dienstleistungs- und Informationsbereich. Unser Forstbetrieb ist die zentrale Anlaufstelle für alle Anliegen rund um Wald und Natur. Er betreut Forstbelange, unterstützt den Gemeindeführungsstab, berät als Naturgefahrenberater (LNB) und kümmert sich um Schutzbauten (KUFI), Gewässer ausserhalb der Wohnzonen sowie die Pflege von Biotopen, Einzelbäumen und Waldhütten.

Kontakte

  • Porträt
  • Ansprechpartner / Funktion
  • Telefon & E-Mail
Porträt Hanspeter Thöny

Hanspeter Thöny

Funktion
  • Förster

Porträt Maurus Mleczek

Maurus Mleczek

Funktion
  • Stellvertreter

Dienstleistungen

Weitere Aufgaben sind:

  • Management von Kiesgruben
  • Weid- und Waldregelungen
  • Neophyten und Neozoen
  • Forst- und Genossenschaftsstrassen
  • Bienen auf Gemeindegebiet
  • Wildruhezonen
  • Wander- und Bikewegen

 

Ziele und Grundsätze des Waldes

Der Wald schützt den Lebensraum und bewahrt seine vielfältigen Funktionen – von der Sicherung vor Naturgefahren wie Hochwasser, Lawinen, Erosion, Muren und Steinschlag bis hin zu seiner Rolle als Erholungsraum, Lebensraum für Tiere und Pflanzen und prägendes Element der Landschaft. Als unverzichtbare Lebensgrundlage ist der Wald nachhaltig zu pflegen und zu erhalten.

Ein stabiler, gut strukturierter Bestand mit rechtzeitiger Verjüngung bildet die Grundlage für einen funktionsfähigen Schutzwald und einen intakten Lebensraum. Eine vorausschauende Pflege und Förderung des Ökosystems Wald ist daher von zentraler Bedeutung.

Um diese Ziele zu erreichen, gehören zu den wichtigsten Massnahmen:

  • die regelmässige und nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder (ausgenommen Reservate und schwer zugängliche Flächen),
  • Jungwaldpflege und Schutzmassnahmen gegen Weidevieh und Wild,
  • die Verbesserung des Schutzes durch technische, waldbauliche oder rechtliche Eingriffe, wo nötig,
  • sowie der kontinuierliche Unterhalt und Ausbau bestehender Schutzbauten, Wege und Erschliessungsanlagen.